Häufige Fragen
Wie bekomme ich eine Verordnung (Rezept) für logopädische Therapie?
Die Verordnung muss von einem Arzt ausgestellt werden. Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Die Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt auch für die Logopädie. Pro Verordnung müssen 10% des Rezept-Wertes plus 10 Euro zugezahlt werden. Man kann die Befreiung beantragen, wenn man 2% (als chronisch Kranke/r 1%) des Brutto-Jahreseinkommens zugezahlt hat. Ferner sind wir per Gesetz dazu verpflichtet, die Zuzahlungen jeweils zu Beginn einer Verordnung zu kassieren. Ihre Zuzahlung bedeutet für uns nicht zusätzlichen Verdienst, der Betrag wird uns von Ihrer Krankenkasse bei der Abrechnung wieder abgezogen.
Wie lange dauert die Behandlung?
Die jeweilige Therapiestunde dauert in der Regel 45 Minuten, in manchen Fällen auch 30 oder 60 Minuten. Die gesamte Behandlungsdauer lässt sich vorab nicht festlegen, da sie sehr vom Verlauf der Störung abhängt. Einige Patienten mit leichteren Störungen kommen nur wenige Wochen oder Monate, bei anderen erstreckt sich die Therapie über mehrere Jahre.
Wie sieht es mit Parkplätzen aus?
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein großer Parkplatz (kostenlos)
Wie lange muss man warten, bis man einen Termin bekommt?
Momentan haben wir für Vormittags-Termine und Hausbesuche keine Wartezeit, für Nachmittags-Termine dauert es ca. 6-8 Wochen, bis es losgehen kann. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Nachmittags-Termine Schulkindern und berufstätigen Erwachsenen vorbehalten sind. Aus diesem Grunde sollten Kindergarten- oder Vorschulkinder möglichst Vormittags zur Therapie kommen. In dringenden Fällen sind natürlich auch Ausnahmen möglich.